Die Polizeiseelsorge ist ein kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Polizei und richtet sich als Angebot an alle Mitarbeitenden der Polizei. Die Polizeiseelsorge ist nicht gebunden an die Religionszugehörigkeit der/des Betroffenen und deren Angehörigen. Sie ist eigenständig und unabhängig von der innerbehördlichen Struktur, dabei orientiert sie sich an den besonderen Belastungen und ethischen Anforderungen des Polizeiberufs.

Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Rat, Unterstützung und Begleitung an. Sie tun dies zwar auf dem Hintergrund ihres Glaubens, aber unabhängig von konfessioneller oder religiöser Bindung der Angehörigen der Polizei. Die Polizeiseelsorge gilt also den Frauen und Männern, die in den Polizei-Organisationen Dienst leisten. Die pastorale Sorge der Kirche gilt damit den Menschen, nicht der Organisation.

An die Polizeiseelsorge können sich alle Mitarbeiter/innen aus Vollzug und Verwaltung wenden, die in beruflichen oder privaten Fragen ein seelsorgerisches Gespräch zu Klärung, Orientierung oder Entlastung suchen. Diese Gespräche stehen unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und des Zeugnisverweigerungsrechtes.

Andreas Egbers-Nankemann
Pastoralreferent
Polizeiseelsorger in Bremen
Kurt-Schumacher-Allee 62
28327 Bremen

Sprechzeiten:
Mo & Do 10:00 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung

Telefon: 0151/ 640 453 67
Fax: 0421/ 467 89 26
E-Mail: Andreas.Egbers-Nankemann[at]Polizeiseelsorge.org

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Polizei ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Die Polizeiseelsorge gliedert sich entsprechend. Die Landesdekane bzw. Länderbeauftragten sind die Ansprechpartner der katholischen Kirche für die Leitung der Polizei im jeweiligen Bundesland. In den jeweiligen Bistümern haben die Bischöfe für die auf den Polizeiberuf bezogene Seelsorge für ihren Bereich Diözesanbeauftragte berufen. Die Seelsorge wird vor Ort in den Organisationseinheiten der Polizei geleistet. Bundesweit arbeiten zur Zeit etwa 110 Frauen und Männer als katholische Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger.

Wer in Fragen des Berufsalltags, des persönlichen Lebens oder des Glaubens Klärung sucht, kann sich an die Polizeiseelsorger wenden. Weil für die Polizeiseelsorger die seelsorgerische Schweigepflicht, das Beichtgeheimnis und das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht gelten, bieten die Gespräche einen besonderen Schutzraum.

Die Polizeiseelsorger betreuen Polizeiangehörige nach belastenden Einsätzen, in Stresssituationen und Lebenskrisen.

Die Polizeiseelsorger bieten Gottesdienste an, stehen für Bestattungen und Sterbebegleitungen zur Verfügung und feiern gerne mit Polizisten kirchliche Trauungen und Taufen.

Die Polizeiseelsorge begleitet die Polizeivollzugsbeamten bei Einsätzen (Fußball, Demo,…) und unterstützt die Kolleg/innen bei der Überbringung von Todesnachrichten, Großschadenslagen, Opferbetreuung etc. Außerdem suchen die Polizeiseelsorger anlassunabhängig Dienststellen auf und pflegen so den Kontakt zu den Mitarbeitenden.

In Kooperation mit anderen Trägern organisieren die Polizeiseelsorger Bildungsurlaube für alle Beschäftigten, zurzeit vor allem zu den Themen Stress und Umgang mit belastenden Einsätzen.

Die Polizeiseelsorger wirken im berufsethischen Unterricht von Aus- und Fortbildung mit und sind Ansprechpartner in ethischen Fragen des Polizeialltags.