Bistum Osnabrück ermutigt zu Segensfeiern

Begleitung für Paare auch in Bremen möglich

Durch einen Beschluss des Synodalen Weges in Deutschland sind Segensfeiern für alle Paare möglich, die sich lieben. Das können beispielsweise gleichgeschlechtlich Liebende sein oder geschieden wiederverheiratete Paare, die in einer neuen Partnerschaft einen neuen Anfang wagen. Bei Interesse können sie sich auch in Bremen an ihre Kirchengemeinde wenden - zum Beispiel an die Propsteigemeinde St. Johann im Schnoor.

Segensfeiern sind auch für Paare gedacht, die sich für das Sakrament der Ehe noch nicht bereit sehen oder bei denen lediglich eine Partnerin oder ein Partner gläubig ist. Das Bistum Osnabrück möchte sie alle ermutigen, ihre Liebe in einer kirchlichen Feier unter Gottes Segen zu stellen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Paaren nach einer standesamtlichen Trauung.

Ein seelsorgliches Gespräch zur Vorbereitung

Über die Details der Segensfeiern sprach vor einigen Monaten in Bremen Bruno Krenzel, Leiter des Seelsorgeamtes im Bistum Osnabrück, auf der Dekanatspastoralkonferenz vor hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Demnach findet die Feier in der Regel in einer Kirche oder einer Kapelle statt. Vor einer Segensfeier soll es ein vorbereitendes seelsorgliches Gespräch geben. Kein Priester, kein Diakon, keine Pastoralreferentin oder sonstige Mitarbeiterende werden gezwungen, eine Segensfeier durchzuführen, wenn das gegen sein/ihr Gewissen verstößt.


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Ein mit Fingern geformtes Herz

Segensfeiern sind auch in Bremen möglich. Symbolbild: Christof Haverkamp